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Unabhängige Bescheinigung

Bescheinigung über den Abschnitt „STATUS 2017“ des Berichts „NACHHALTIGKEITSBERICHT 2017“ der TAKKT AG, Stuttgart, für das Kalenderjahr 2017

An den Vorstand der TAKKT AG, Stuttgart

Wir haben den Abschnitt „STATUS 2017“ des Berichts „NACHHALTIGKEITSBERICHT 2017“ der TAKKT AG, Stuttgart, einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017. Der Bericht wurde entsprechend der GRI-Standards der Global Reporting Initiative (GRI 101 Seite 7 – 16) genannten Prinzipien, Einbeziehung von Stakeholdern, Nachhaltigkeitskontext, Wesentlichkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit, Ausgewogenheit, Klarheit, Vergleichbarkeit, Verlässlichkeit und Aktualität aufgestellt. Die Aufstellung des Berichts liegt in der Verantwortung des Vorstands der TAKKT AG. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten prüferischen Durchsicht des Abschnitts „STATUS 2017“ des Berichts „NACHHALTIGKEITSBERICHT 2017“ eine Bescheinigung abzugeben.

Wir haben die prüferische Durchsicht des Abschnitts „STATUS 2017“ des Berichts „NACHHALTIGKEITSBERICHT 2017“ unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger prüferischer Durchsicht von Berichten im Bereich der Nachhaltigkeit vorgenommen.

Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer begrenzten Sicherheit ausschließen können, dass der Abschnitt in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Kriterien der GRI-Standards der Global Reporting Initiative (GRI 101 Seite 7 – 16) aufgestellt worden ist. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Prüfung erreichbare Sicherheit.

Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der Abschnitt „STATUS 2017“ des Berichts „NACHHALTIGKEITSBERICHT 2017“ nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den zugrunde gelegten Prinzipien der GRI-Standards der Global Reporting Initiative (GRI 101 Seite 7 – 16) aufgestellt worden ist.

Stuttgart, 22. Februar 2018

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Christoph Eppinger
Wirtschaftsprüfer

Carsten Bender
Wirtschaftsprüfer