Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

"Directors' Dealings"

- sofern nichts anderes angegeben bezüglich Aktien der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart (WKN: 744 600) -

Auf der Grundlage des am 30.10.2004 in Kraft getretenen Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG) gilt ein neuer §15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen, und mit diesen in enger Beziehung stehende natürliche und juristische Personen, haben eigene Geschäfte mit Aktien des Emittenten oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, innerhalb von fünf Werktagen dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Diese Pflicht besteht nicht, solange die Gesamtsumme der Geschäfte einer Person mit Führungsaufgaben und der mit dieser Person in einer engen Beziehung stehenden Personen insgesamt einen Betrag von 5.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres nicht erreicht.

Der TAKKT AG liegen derzeit keine Mitteilungen vor.

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