Erklärung zur Unternehmensführung

Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der TAKKT AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 289a Abs. 1 HGB über Unternehmensführung.


I. Entsprechenserklärung und Berichterstattung zur Corporate Governance

TAKKT setzt die Corporate Governance im Unternehmen entsprechend den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex weitgehend um. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Geschäftsjahr 2010 mehrfach mit Themen der Corporate Governance beschäftigt und am 31. Dezember 2010 gemeinsam die aktualisierte Entsprechenserklärung 2009 gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Entsprechenserklärung sowie alle bisherigen Entsprechenserklärungen sind im Internet dauerhaft zugänglich unter www.takkt.de.


Wortlaut der Entsprechenserklärung zum 31.12.2010

„Vorstand und Aufsichtsrat der TAKKT AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen wird. Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass seit Abgabe der letzten Erklärung den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde. Davon gelten folgende Ausnahmen:

  1. In Ziffer 4.2.4 empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, dass die Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach fixen und variablen Vergütungsbestandteilen unter Namensnennung offengelegt wird. Gleiches gilt für Zusagen auf Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt oder die während des Geschäftsjahres geändert worden sind. Die Offenlegung kann unterbleiben, wenn die Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit anderweitig beschlossen hat. Diese Angaben erfolgen bei der TAKKT AG nicht individualisiert, da die Hauptversammlung vom 31. Mai 2006 für die Dauer von fünf Jahren einen solchen Beschluss gefasst hat.
  2. In Ziffer 5.3.2 empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, dass der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichtet. Bei der TAKKT AG ist kein Prüfungsausschuss gebildet. Da der Aufsichtsrat der TAKKT AG mit sechs Mitgliedern vergleichsweise klein ist, sehen Aufsichtsrat und Vorstand nach wie vor keinen Bedarf, einen Prüfungsausschuss für das Gremium einzurichten.
  3. In Ziffer 5.3.3 empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, dass der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss einrichtet. Bei der TAKKT AG ist kein Nominierungsausschuss gebildet. Da der Aufsichtsrat der TAKKT AG mit sechs Mitgliedern vergleichsweise klein ist, sehen Aufsichtsrat und Vorstand auch keinen Bedarf, einen Nominierungsausschuss für das Gremium einzurichten.
  4. In Ziffer 5.4.6 Absatz 3 empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie die an die Aufsichtsratsmitglieder gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, individualisiert im Corporate Governance Bericht ausgewiesen werden sollen. Diese Angaben erfolgen bei der TAKKT AG nicht individualisiert. Da die Vorstandsvergütung nicht individualisiert angegeben wird, möchte die TAKKT AG für die Aufsichtsratsvergütung gleich verfahren. Die Grundlagen der Aufsichtsratsvergütung sind in der Satzung der TAKKT AG, die allgemein zugänglich ist, geregelt.
  5. In Ziffer 7.1.2 empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, dass Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte vom Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert werden sollen. Bei der TAKKT AG werden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vom Vorstand laufend über den Geschäftsverlauf informiert. Zudem erhalten alle Aufsichtsratsmitglieder einen schriftlichen Monatsbericht. Aufgrund dessen hält der Aufsichtsrat eine zusätzliche gesonderte Erörterung der Quartalsberichte im Gesamtaufsichtsrat oder in einem Prüfungsausschuss nicht für erforderlich."


II. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Gemeinsam erfolgreicher: Getreu diesem Motto arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat der TAKKT AG vertrauensvoll zusammen. Der Vorstand, der aktuell aus drei Mitgliedern besteht, leitet das Unternehmen, er entwickelt Strategien und setzt diese um, verantwortet das operative Geschäft und stellt ein effizientes Risikomanagement sicher. Wichtige Entscheidungen stimmt der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Zudem informiert er ihn regelmäßig umfassend über Unternehmen, Umfeld, Strategie und Geschäftsentwicklung.

Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu kontrollieren und zu beraten. Diese Pflicht nimmt er engagiert wahr und trägt somit maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei. Er unterstützt den Vorstand dabei, seine Aufgaben vollständig und in angemessener Zeit zu erfüllen und ist an den wesentlichen Entscheidungen beteiligt. Eine weitere Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Wirtschaftsprüfer gemäß Beschluss der Hauptversammlung zu beauftragen. Gemäß Satzung besteht der Aufsichtsrat der TAKKT AG aus sechs Mitgliedern. Zudem besteht ein Personalausschuss aus drei Mitgliedern. Ihm obliegt z.B. die Vorbereitung von Themen im Zusammenhang mit den Anstellungsverhältnissen der Vorstandsmitglieder und die Zustimmung zu eventuellen zusätzlichen Dienstverträgen der Aufsichtsratsmitglieder mit der Gesellschaft.

TAKKT hat für die Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung mit den gesetzlich bestimmten Selbstbehalten abgeschlossen.

III. Unternehmensführungspraktiken

Die Führungsstrukturen innerhalb des TAKKT-Konzerns zeichnen sich durch eine klare Organisation und direkte Berichtslinien aus. Zudem setzt das Unternehmen auf wertorientierte Vergütungs- und Anreizsysteme. Weitere Informationen zur Vorstandsvergütung finden sich im Bereich Unternehmensführung des Geschäftsberichts sowie auf der Internetseite www.takkt.de unter der Rubrik „Aktie / Corporate Governance“.

Risikomanagement
Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand der TAKKT AG und dem Management im TAKKT-Konzern stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt, den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst und von den Abschlussprüfern überprüft. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung.

Einzelheiten zum Risikomanagement sowie dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im TAKKT-Konzern sind im Geschäftsbericht im Bereich Risikobericht dargestellt.

Transparenz
Seit ihrer Gründung legt die TAKKT AG großen Wert darauf, offen mit den Aktionären und allen Interessierten zu kommunizieren. Anteilseigner können jederzeit Fragen und Anregungen an Vorstand und Aufsichtsrat richten. Für umfassende Informationen steht die Internetseite www.takkt.de in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Dort finden sich neben den Unternehmenskennzahlen und Informationen zur TAKKT-Aktie unter anderem die Finanzberichte, Presse- und Pflichtmitteilungen sowie der Finanzkalender.

Finanzkalender
Die geplanten Termine der wesentlichen wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen – wie Hauptversammlung, Geschäftsbericht und Zwischenberichte – sind in einem Finanzkalender zusammengestellt. Der Kalender wird mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf veröffentlicht und auf der Internetseite der TAKKT AG dauerhaft zur Verfügung gestellt.

Meldepflichten
TAKKT erfüllt die geltenden gesetzlichen Meldepflichten und veröffentlicht die entsprechenden Angaben - soweit erforderlich – auf ihrer Homepage (z.B. das Jährliche Dokument nach § 10 WpPG).

Corporate Compliance
Die TAKKT AG misst der Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Pflichten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsleitung höchste Priorität zu. Der Vorstand achtet außerdem darauf, dass unternehmensinterne Richtlinien befolgt werden. Die Compliance mit externen und internen Regelungen wird zudem durch Wirtschaftsprüfer und die interne Revision regelmäßig im Auftrag des Vorstands überprüft.

Corporate Responsibility
TAKKT versteht Corporate Responsibility als integralen Bestandteil nachhaltiger und guter Unternehmensführung. Dabei ergreift das Unternehmen vielfältige Maßnahmen in den Bereichen Mitarbeiter, Gesellschaft und Umwelt, um seiner Verantwortung gerecht zu werden. Diese Maßnahmen dokumentiert TAKKT in einem Corporate Responsibility Report, der auf der Internetseite www.takkt.de verfügbar ist.

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