Corporate Governance

Im Februar 2002 wurde erstmals der Deutsche Corporate Governance Kodex veröffentlicht, den eine gleichnamige Regierungskommission erarbeitet hatte. Aufgabe des Kodex ist es, nationalen und internationalen Investoren eine verständliche Zusammenfassung der in Deutschland geltenden Grundsätze zur Unternehmensführung und -kontrolle zu bieten. Das Regelwerk liegt inzwischen in seiner aktualisierten Fassung vor. Diese wurde am 18. Juni 2009 verabschiedet und mit ihrer Bekanntmachung im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 05. August 2009 wirksam.

Der Kodex unterscheidet zwischen zwingenden "Empfehlungen" sowie unverbindlichen "Anregungen". Hält eine börsennotierte Gesellschaft die "Empfehlungen" nicht ein, ist ihr dies rechtlich nicht verwehrt. Sie muss sich jedoch öffentlich zu diesen Abweichungen bekennen und erklären, warum sie den Kodex nicht oder nicht vollständig einhält ("comply or explain").

Dabei schreibt § 161 des Aktiengesetzes (AktG) vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft jährlich zu erklären haben, in welchem Umfang den zwingenden Vorgaben des Kodex entsprochen wurde und wird. Ziffer 3.10 des Kodex legt ergänzend fest, dass Abweichungen vom Kodex erläutert werden müssen.

Diese "Entsprechenserklärung" von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG ist gemäß § 285 Nr. 16 und § 314 Absatz 1 Nr. 8 HGB auch in den Anhang zum Einzel- und Konzernabschluss aufzunehmen und von den Abschlussprüfern zu prüfen. Sie muss darüber hinaus gemäß § 325 Absatz 1 HGB offen gelegt und den Aktionären sowie der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht werden. TAKKT veröffentlicht die Entsprechenserklärung hier auf der Website des Unternehmens und im Geschäftsbericht. Gemäß Ziffer 3.10 des Kodex sind bisherige Entsprechenserklärungen 5 Jahre auf der Internetseite des Unternehmens zugänglich zu halten.

Deutscher Corporate Governance Kodex

in der Fassung vom 18. Juni 2009
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