Nach § 10 des zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument mit den Informationen zur Verfügung stellen, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Im Geschäftsjahr 2011 hat die TAKKT AG folgende unter § 10 WpPG fallende Informationen veröffentlicht:
Ad-hoc-Mitteilungen (§ 15 WpHG)
keine Meldungen
Directors' Dealings-Mitteilungen (§ 15 a WpHG)
keine Meldungen
Stimmrechtsmitteilungen (§§ 21, 26 WpHG)
August 2011
Quartalsfinanzberichte
Zwischenbericht erste drei Monate 2011 vom 28.04.2011 (PDF, 611 kB)
Zwischenbericht erstes Halbjahr 2011 vom 28.07.2011 (PDF, 543 kB)
Zwischenbericht erste neun Monate 2011 vom 27.10.2011 (PDF, 768 kB)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 04.05.2011
Tagesordnung (PDF, 179 kB)
Dividendenbekanntmachung
für das Geschäftsjahr 2010 (PDF, 59 kB)
Geschäftsbericht der TAKKT AG 2010
(PDF, 138 kB)
Geschäftsbericht des TAKKT-Konzerns 2010
(PDF, 1.374 kB)
Finanzkalender 2012
Tabelle (PDF, 11 kB)
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